Grundsätzlich können Arbeitslose, Berufsrückkehrer, Selbstständige und Berufseinsteiger, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, den Gutschein beantragen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters und erfolgt auf Grundlage eines individuellen Bedarfs.
Die Gültigkeit wird individuell festgelegt, beträgt jedoch in der Regel zwischen drei und sechs Monaten. Innerhalb dieser Zeit muss das Coaching begonnen werden. Andernfalls verfällt der Gutschein und muss bei Bedarf neu beantragt werden.
Sobald Sie einen AVGS erhalten haben, können Sie sich einen zertifizierten Bildungsträger suchen, der die Maßnahme anbietet. Der Bildungsträger rechnet die Kosten direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab.